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Aktuelle Allgemein

Belege Steuererklärungen
Ab dem Veranlagungsjahr 2017 möchte das Finanzamt keine schriftlichen Belege automatisch mit der Steuererklärung erhalten. Diese Belege zur Steuererklärung für 2017 sollen künftig zunächst gesammelt und gemeinsam aufbewahrt werden, da es vorkommen kann, dass das Finanzamt diese anfordert. Dementsprechend wird von der "Belegvorlagepflicht" eine "Belegvorhaltepflicht".

Ausnahme bei den Spenden:

Auf die Belegvorhaltepflicht kann ganz verzichtet werden, wenn der Empfänger der Zuwendung die erhaltene Spende direkt bei der Finanzverwaltung meldet. Spendenbescheinigungen und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine und Einrichtungen müssen bis zu einem Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids aufbewahrt werden.

Quelle: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB
(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)