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Aktuelle Allgemein

Bauabzugsteuer Photovoltaik
Aufdach-Photovoltaikanlagen gehören zu den Bauwerken, sodass das Aufstellen einer Photovoltaikanlage grundsätzlich als bauabzugssteuerpflichtig anzusehen ist.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf (FG) Urteil v. 10.10.2017

Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Betroffene Steuerpflichtige können Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH beantragen.

Quelle: BFH Aktenzeichen I R 67/17

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB
(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)