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Aktuelle Allgemein

Außergewöhnliche Belastungen
Der Abzug der Kosten für den behindertengerechten Umbau der Dusche als außergewöhnliche Kosten ist möglich. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Quantifizierung der behinderungsbedingten Mehrkosten ist nicht zwingend erforderlich. (FG Baden-Württemberg, 1K 3301/12 v. 19.03.2014)