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Aktuelle Allgemein

Auslandssemester als Werbungskosten

Kosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand während eines Auslandssemesters können als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Das bestätigte der Bundesfinanzhof für den Fall, dass der Studierende sich im sog. Zweitstudium befindet und während des Auslandssemesters weiter an der deutschen Hochschule eingeschrieben bleibt. Steuerlich gesehen ist bereits das Masterstudium ein Zweitstudium sowie ein Bachelorstudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen Studium. Der Fall wurde vom Bundesfinanzhof zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.

Quelle: BFH – VI 3/18, Vorinstanz: FG Münster – 7 K 1007/17 E,F; Bund der Steuerzahler, Pressemitteilung vom 08.10.2020   

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