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Arbeitszimmer
Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.02.2017 III R 9/16 entschieden, dass bei einem Selbständigen nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen zwangsläufig einen zumutbaren Arbeitsplatz darstellt.

Soweit die Nutzung des Arbeitsplatzes in einer Weise eingeschränkt ist, dass der Steuerpflichtige in seinem häuslichen Arbeitszimmer einen nicht unerheblichen Teil seiner beruflichen Tätigkeit verrichten muss, kommt das Abzugsverbot nach seinem Sinn und Zweck nicht zum Tragen. Auch der selbständig Tätige kann daher auf ein (zusätzliches) häusliches Arbeitszimmer angewiesen sein.

Quelle: BFH v. 22.02.2017 - III R 9/16; NWB-Eilnachricht Nr. 18/2017 S. 1336 [TAAAG-42960]

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