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Aktuelle Allgemein

Arbeiten im Homeoffice

Liegen bei einem Steuerpflichtigen die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vor, können Sie für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag in Höhe von 5€ Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen. Die Werbungskostenpauschale ist auf einen Höchstbetrag von 600€ im Jahr begrenzt. 

Quelle: DAS WICHTIGSTE 02.2021

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)