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Anscheinsbeweis spricht für private Kfz-Nutzung

Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 08.12.2022 (13 K 1001/19) entschieden, dass der sogenannte Anscheinsbeweis für den Eigenverbrauch beim Pkw ausreichend und somit der Besteuerung zu unterwerfen ist.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde die private Nutzung eines betrieblichen Pkw angenommen, da privat auf den Geschäftsinhaber lediglich ein Cabrio zugelassen war und er damit auf den Firmenwagen auch für private Zwecke angewiesen sei.

Selbst ein ausgesprochenes Nutzungsverbot für private Zwecke konnte das Finanzgericht nicht umstimmen.

Quelle: FG Köln, Urteil v. 8.12.2022, 13 K 1001/19

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