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Aktuelle Allgemein

Anhebung der Gleitzone

Anhebung der Gleitzone bei Midijobbern ab 01.07.2019

Zum 01.07.2019 wird die Midijob-Obergrenze auf 1.300,00 EUR angehoben. Midijobber zählen zur Gruppe der Geringverdiener . Ihr Arbeitsentgelt ist höher als das eines 450-Euro-Minijobbers, so dass sie voll sozialversicherungspflichtig sind. Der Vorteil eines Midijobs besteht darin, dass bis zu einer festgelegten Verdienstobergrenze verringerte Arbeitnehmerbei­träge gezahlt werden.

Das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt die bisherige Gleitzone zu einem sozialversicherungs­rechtlichen Übergangsbereich weiter. Zudem wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.

Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/midijobs-neuer-einstiegsbereich-ersetzt-gleitzone_78_457722.html

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)