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Aktuelle Allgemein

Familienheim in der Erbschaftsteuer

Der BFH hat in einem aktuellen Urteil den Begriff „bebautes Grundstück“ erklärt. Mitunter werden hier mehrere Flurstücke, die gemeinsam genutzt werden – etwa ein Wohnhaus mit angrenzendem Garten oder einem Zugangsweg – der Steuerbefreiung unterworfen, wenn sie als eine wirtschaftliche Einheit festgestellt werden.

Sachverhalt: Der Kläger beerbte seinen verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörte ein durch den Vater vor seinem Tod selbst genutztes Wohnhaus, das der Sohn nach dem Tod des Vaters bezog. Das Finanzamt hatte die Steuerbefreiung nur für das Wohnhaus begrenzt; der BFH gab im Revisionsverfahren dem Kläger Recht.

Quelle: BFH, Urteil vom 17. Juni 2026 (II R 27/23), veröffentlicht am 13. August 2026

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)