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Aktuelle Allgemein

Erweiterte Meldepflichten für die Lohnsteuer-bescheinigung:

Arbeitgeber sollen ab dem 01.01.2028 gezahlte steuerfreie Reisekosten und Aufwendungen bei doppelter Haushaltsführung, Dienstwagenüberlassungen sowie steuerfreie Arbeitgeber- Leistungen zur Kinderbetreuung an das Finanzamt melden.

Quelle: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/ bmf-referentenentwurf-fuer-ein-jahressteuergesetzes-2026_168_687492.html

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)