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Aktuelle Allgemein

Feier des Arbeitgebers anlässlich einer Verabschiedung eines Arbeitnehmers

Die dazugehörigen Aufwendungen für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies gilt auch wenn der Arbeitnehmer Freunde und Familienangehörige einlädt.

Quelle: BFH Urteil vom 19.11.25, VI R 18/24, Veröffentlicht am 24.02.26

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