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Aktuelle Allgemein

Einführung der Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge

Für Elektrofahrzeuge die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01. Januar 2028 erworben werden gilt eine neue Abschreibung. Im Jahr der Anschaffung werden 75 % der Anschaffungskosten abgesetzt. Eine zeitanteilige Kürzung ist nicht anzuwenden. Leasingfahrzeuge sind mangels Anschaffung nicht begünstigt.

Quelle: https://stbv.tax/investitions-booster-ist-beschlossen-ueberblick-ueber-die-ertragsteuerlichen-aenderungen/#:~:text=Mit%20%C2%A7%207%20Abs.,Januar%202028%20erworben%20werden

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