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Bundestag verabschiedet Aktivrentengesetz

Am 05.12.2025 hat der Bundestag das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter verabschiedet.

Demnach bleiben nach 2.000,00 € mtl. bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit  steuerfrei sofern die Regelaltersgrenze von 67. Jahren erreicht wird. Einbehalten werden lediglich die Beiträge zur gesetzlichen KV/PV und der Arbeitgeberanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Selbständige und Gewerbetreibende sind nicht begünstigt.

Quelle:https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steuerfreie-aktivrente_168_661678.html

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)