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Freistellungsbe-scheinigungen für Bauleistungen: Einführung des neuen KONSENS-Verfahrens (FinMin)

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) macht darauf aufmerksam, dass ab dem 6.8.2025 Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden können. Grund ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB). 

Quelle: NWB Newsletter Online-Nachricht, Montag, 04.08.2025

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)