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Kleinflugzeugkosten können steuerlich abzugsfähig sein

Das Finanzgericht Münster hat im April 2025 entschieden, dass die Nutzung eines Flugzeuges für betriebliche Zwecke nicht dem Ausschluss des Betriebsausgabenabzug nach dem Einkommensteuergesetz unterliegt, wenn nachweislich eine private Mitveranlassung nicht vorliegt.

Eine GmbH (Klägerin) hatte das Flugzeug zur geschäftlichen Nutzung angeschafft um mehr Termine wahrnehmen zu können. Der Geschäftsführer der GmbH hatte keinen eigenen Flugschein, sodass ausschließlich von externen Piloten geflogen wurde.

Quelle: FG Münster, Urteil v. 15.4.2025, 9 K 126/22 K,G, veröffentlicht am 15.5.2025

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)