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Pressebericht
Dokumente richtig digitalisieren - Steuer-Experte referiert vor 200 Gästen in Schortens
  WZ 11.02.2017  

Zu dem Informationsabend im Bürgerhaus Schortens haben die Steuerexperten (v.l.) Sebastian Jendrilek, Petra von Brocken, Johann Fischer, Edo Diekmann, Alke Tiarks, Burkhard Harms, Stephan von Brocken und Andreas Stangneth-Minßen eingeladen. FOTO:NIEMANN

SCHORTENS /WAN -  Unter dem Motto „Vorsicht – digitalisieren Sie richtig!“ haben die Kanzleien des Verbunds der innovativen Steuerberater (ViS) einen Mandantenabend im Bürgerhaus Schortens veranstaltet. Das Interesse seitens unterschiedlichster Gewerbetreibender aus der Gastronomie, dem Handwerk und Einzelhandel war an diesem Thema groß, rund 200 Gäste waren gekommen.

Auch wenn ein Unternehmen einen Steuerberater hat, ist er dadurch nicht von seiner Pflicht entbunden. Er muss dafür sorgen, dass er alle Einzeldaten für seine Steuererklärung griffbereit hat. Fehlen Unterlagen, führt dies zu den sogenannten Hinzuschätzungen: „Und das kann teuer werden“, erklärte der Diplomfinanzwirt Edo Diekmann von der Oberfinanzdirektion Hannover, der von den ViS-Kanzleien Burkhard Harms (Jever), von Brocken und Partner sowie der KSF Steuerberatergesellschaft bmH (Schortens) als Experte eingeladen wurde.
Unzulässig sind seit Januar Kassen ohne Einzeldatenausweisung, denn das Prinzip heißt, dass alle Daten jederzeit unverzüglich lesbar sein und zusätzlich maschinell aufbewahrt werden müssen, erklärte der Experte. Seit 2017 ist auch die elektronische Übermittlung an das sogenannte Elektronische Finanzamt zulässig, allerdings sind Aufbewahrungspflichten zu beachten. Wie Edo Diekmann ausführte, ist jeder Geschäftsvorfall einzeln aufzuzeichnen. Als oberstes Gebot gelten dabei die Unverlierbarkeit der Geschäftsfälle und die Pflicht zur Prüfbarkeit unter angemessenem Aufwand.
Eine formelle und materielle Belegsicherung sei dringend empfohlen. Edo Diekmann betonte, dass dies wie auch die Aufbewahrung der im DV-System erzeugten Dokumente im Ursprungsformat erfolgen muss. Wenn die materielle Auswertung der Datenformate nicht in zeitlich angemessenem Rahmen geprüft werden könne, gelte dies bei einer Betriebsprüfung als gravierender Mangel. Der Experte ging auch auf die ungelösten Probleme ein, die sich wegen der Verpflichtung zur elektronischen Speicherung sämtlicher Rechnungen und anderer Geschäftsbelege über zehn Jahre ergeben.

Quelle: Wilhelmshavener Zeitung, 11.02.2017

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