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Vorsteuerabzug Unternehmensgründer
BFH begrenzt Vorsteuerabzug für Unternehmensgründer.
Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH ist im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11.11.2015 entschieden
Quelle: (BFH-Urteil, Az.: V R 8/15)