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Aktuelle Allgemein

Rentenerhöhung
Rentenerhöhung zum 01.07.2016.

Wer wird dadurch Einkommensteuerpflichtig?

Eine Steuerpflicht für Renteneinkünfte entsteht in 2016, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Alleinstehenden über 8.652,00 EUR liegt. Um dies zu ermitteln werden von den Renteneinkünften Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten sowie der individuelle Rentenfreibetrag abgezogen. Dieser wird nach dem jeweiligen Renteneintrittsjahr ermittelt.

(Quelle: DStV, Mitteilung 29.03.2016)

Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.