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Künstlersozialabgabe
Bis zum 31.3. müssen Selbstständige, die zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, ihre Jahresmeldung abgeben.

Bei der Künstlersozialabgabe wird fälschlicherweise oft angenommen, dass nur Verlage, Fernseh- und Radiosender und ähnliche sie zahlen müssen. Aber tatsächlich muss fast jeder Selbstständige Künstlersozialabgabe zahlen, der Leistungen von Künstlern oder Journalisten etc. einkauft. Seit einiger Zeit wird im Rahmen der regelmäßigen Sozialversicherungsprüfung intensiv unter die Lupe genommen, ob Aufzeichnungs- und Abgabepflichten erfüllt werden. Wenn nicht, drohen Nachzahlungen und sogar Bußgelder.

Schon ein Auftrag im Jahr an einen Kunstschaffenden kann genügen, damit Sie bzw. Ihr Unternehmen abgabepflichtig werden. Kunstschaffende sind z.B. auch Webdesigner, Texter, Grafiker, Fotografen oder DJs. Haben Sie 2016 mehr als 450 Euro für künstlerische oder publizistische Leistungen ausgegeben, sollten Sie jetzt mit uns prüfen, ob Sie eine Meldung an die Künstlersozialkasse senden und die Abgabe zahlen müssen. Denn das müssen Abgabepflichtige unaufgefordert bis zum 31.3. erledigt haben!

In unserem neuen Video "Künstlersozialabgabe: Diese Abgabe muss fast jeder Selbstständige zahlen", erfahren Sie

•nach welchen Kriterien beurteilt wird, ob Sie abgabepflichtig sind und

•wie Sie alle Pflichten rund um die Künstlersozialabgabe erfüllen,

•aber auch, welche Befreiungsmöglichkeiten Sie nutzen können.

Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an: Künstlersozialabgabe

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Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB

(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)