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Aktuelle Allgemein

Kirchensteuerabzug
Jährlicher Abruf der Daten für den Kirchensteuerabzug.
Kapitalgesellschaften können die Daten für den Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen. Die Teilnahme setzt eine Registrierung und die Zulassung durch das BZSt voraus. Wenn die GmbH die Abfrage selbst vornehmen will und noch nicht beim BZSt registriert ist, sollte der Antrag möglichst bald gestellt werden, damit die Zulassung noch rechtzeitig bis zum 1. September erteilt wird.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern