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Erbschaftsteuer
Neues Erklärvideo auf unserer Webseite.
Erbschaftsteuerreform 2016: Wann die Steuer greift und wie Sie Befreiungen nutzen!

Für Schenkungen und Erbschaften seit dem 1.7.2016 gilt rückwirkend ein neues Erbschaftsteuerrecht. Die schlechte Nachricht: Es ist noch komplizierter geworden. Die gute Nachricht: Mit einer langfristigen Planung können Sie umfangreiche Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen nutzen. Relevant ist die Erbschaftsteuerreform besonders für Familienunternehmen, die in die nächste Generation übertragen werden sollen. Bis zu einem Wert von 26 Mio. € kann eine Übertragung – mit der richtigen Gestaltung – steuerfrei geschehen.
Allerdings müssen Auflagen beachtet werden. Unter anderem muss der Betrieb über mindestens fünf Jahre fortgeführt werden. Außerdem ist sogenanntes Verwaltungsvermögen – das nicht unbedingt für den Betrieb benötigt wird – steuerpflichtig, wenn es mehr als 10 % des Erwerbs ausmacht.

Informieren Sie sich mit unserem neuen Video „Erbschaftsteuerreform 2016: Wann die Steuer greift und wie Sie Befreiungen nutzen“ über die Eckpunkte der aktuellen Steuerregelung.
Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an: Erbschaftsteuerreform 2016

Auf der Seite finden Sie auch weitere Erklärvideos zu häufig nachgefragten Steuerthemen.

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