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Aktuelle Allgemein

Darlehensverträge
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen können unter den folgenden Voraussetzungen steuerlich anerkannt werden:
Wenn diese zivilrechtlich wirksam zustande gekommen,
tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden und
dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen, sowohl was den Vertragsinhalt angeht als auch die Durchführung.
Quelle: LEXinform 2016, Heft 16.