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Aktuelle Allgemein

Beteiligungsverluste
Sind Beteiligungsverluste Werbungskosten?
Ein Arbeitnehmer kann den Verlust seiner Beteiligung an der Firma seines Arbeitgebers grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei seinen Lohneinkünften abziehen. Der wirtschaftliche Verlust der Kapitalbeteiligung durch Insolvenz des Arbeitgebers betrifft allein die Vermögensebene des Arbeitnehmers.
Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Urteil 1 K 6139/05 B vom 22.10.2008, Lexinform 5007570